GOOD TO KNOW

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen



1.1 Allen von uns angenommenen Aufträgen liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde. Sie gelten durch die Entgegennahme der schriftlichen Auftragsbestätigung oder spätestens mit der Lieferung des bestellten Werkes als anerkannt.

1.2 Abweichende Auftragsbestätigungen, Vereinbarungen oder Geschäftsbedingungen des Auftraggebers bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen und ausschließlich schriftlich unterschriebener Zustimmung.

1.3 Für den Umfang des Auftrags und seiner Abwicklung ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. mushroom productions nimmt Aufträge/Bestellungen grundsätzlich nur in schriftlichen Form entgegen. Mündliche oder telefonische Aufträge sind jeweils unverzüglich in schriftlicher Form nachzureichen. Mail gilt dementsprechend. Geschieht dies aufgrund des besonderen Wunsches des Auftraggebers oder aus anderen Gründen ausnahmsweise nicht, so gehen durch die Nichtbeachtung der Schriftform hervorgerufene Folgen aus Übermittlungsfehlern ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers.

1.4 Die Geschäftsbedingungen gelten für Lieferungen und Leistungen aller Art, auch für solche, die durch Dritte als Erfüllungsgehilfe von mushroom produtions erbracht werden.

1.5 Für den Vertrag gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ihre Geltung erstreckt sich zugleich auf alle zukünftigen Geschäfte, die zwischen mushroom productions und dem Auftraggeber abgewickelt werden. Andere Bedingungen werden insbesondere auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn mushroom productions die Lieferung der Waren ausführt, ohne ihnen ausdrücklich zu widersprechen. Die Regelungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten ausschließlich dann zurück, wenn mushroom productions mit dem Auftraggeber einzelvertraglich entgegenstehende schriftliche Vereinbarungen getroffen hat.

1.6 Der Auftraggeber übernimmt die volle Sach- und Rechtsgewähr für die von ihm gelieferten Ausgangsmaterialien. Er stellt mushroom productions von Ansprüchen Dritter frei.


2. Kosten



2.1 Der vereinbarte Herstellungspreis bezieht sich auf sämtliche Kosten der Herstellung des Films. Er ist für mushroom productions verbindlich, sofern der Film nach den bei Auftragserteilung gegebenen Richtlinien und Unterlagen hergestellt wird.

2.2 Bei Aufträgen mit einem kalkulierten Herstellunsgpreis von mehr als EUR 10.000,00 (exkl. MWSt.) ist mushroom productions berechtigt, einen angemessenen Vorschuss, maximal jedoch 50% der Auftragssumme zu fordern.

2.3 Hat mushroom productions im Angebot den voraussichtlichen Herstellungsgesamtpreis kalkuliert, gilt eine Überschreitung um bis zu 10% als vertragsgemäß. Bei Abweichungen, die über diesen Rahmen hinausgehen, wird mushroom productions den Kunden darauf unter Angabe des voraussichtlichen zusätzlichen Honorarvolumens hinweisen. mushroom productions ist lediglich dann verpfl ichtet, den Kunden explizit darauf hinzuweisen, wenn sich die Kosten um mehr als 20% des Kostenvoranschlages erhöhen. Das zusätzliche Honorar gilt als vereinbart, wenn der Kunde nicht binnen 2 Werktagen ab Zugang eines schriftlichen Hinweises durch mushroom productions widerspricht. Im Falle, dass mushroom productions das Benennen von Zusatzkosten aufgrund von Änderungswünschen des Kunden versäumt, dürfen dem Auftraggeber nur 50% der zusätzlich angefallenen Herstellungskosten in Rechnung gestellt werden.

2.4 Mit dem Herstellungsgesamtpreis werden nur die Leistungen vergütet, die durch den Kostenvoranschlag vereinbart wurden. Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich durch den vereinbarten Preis abgegolten sind, kann mushroom productions gesondert berechnen. Das gilt insbesondere für Nebenleistungen und Auslagen.

2.5 Tritt der Auftraggeber ohne Verschulden durch mushroom productions vom vereinbarten Vertrag zurück, so kommt er für alle bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen Kosten auf.

2.6 Wetterbedingte Verschiebungen bzw. Abbrüche des Drehs (Wetterrisiko) sind in den kalkulierten Produktionskosten nicht enthalten. Die aus diesem Punkt anfallenden Zusatzkosten werden in Rechnung gestellt und gesondert ausgewiesen. Das gleiche gilt für zusätzlich erforderliche Drehtage oder Drehzeit, die nicht auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von mushroom productions zurückzuführen sind.

2.7 Wird ein Drehtermin später als 5 Tage vor dem vereinbarten Termin durch den Auftraggeber verschoben, hat mushroom productions Anspruch auf die Vergütung der durch diese Verschiebung entstandenen Mehrkosten.

2.8 Die kalkulierte Arbeitszeit pro Drehtag beträgt max. 9 Stunden. Drehtage gelten als ganzer Arbeitstag, sobald 4 Stunden überschritten werden, Arbeitsaufwand der weniger als 4 Stunden beträgt, wird als halber Drehtag berechnet. Vorbereitungs- , Fahrt- und Nachbereitungszeit werden als Arbeitszeit kalkuliert und berechnet.


3. Preise



3.1Herstellungspreise werden für jedes Projekt in einem Kostenvoranschlag festgelegt. Wird vom Auftraggeber kein Kostenvoranschlag verlangt, gelten automatisch die aktuellen Preise von mushroom productions.

3.2 Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuersatzes.

3.3 Durch den Auftrag anfallende Nebenkosten (z.B. Reisekosten und Spesen, Verpackung, Versand etc.) gehen grundsätzlich zu Lasten des Auftraggebers.


4. Haftung



4.1 mushroom productions haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen dem Auftraggeber gegenüber allen vorsätzlichen oder grob fahrlässig verursachten Schäden.

4.2 Ein Haftungsanspruch für Mängel muss spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe des Werkes angemeldet werden. Inhaltliche Gesichtspunkte stellen keinen Mangel dar.

4.3 Bei Feststellung eines durch den Auftragnehmer verursachten Mangeln besteht kein Schadensersatzanspruch, es sei denn mushroom productions hat einen Mangel arglistig verschwiegen oder den Mangel durch fahrlässiges Verhalten verursacht.


5. Filmproduktion



5.1 Die Herstellung des Films erfolgt aufgrund des von Auftraggeber zur Verfügung gestellten oder genehmigten Scipts/ Storyboard, Moodfilms und/ oder des schriftlich niedergelegten Ergebnisses der letzten Besprechung vor Drehbeginn. Nach der Annahme eines schriftlichen Auftrags beginnt die Herstellung des Films.

5.2 mushroom productions wird den Film nach dem zugrunde liegenden Drehbuch/Konzept in einer Qualität herstellen, die dem durch des Showreels erwiesenen Qualitätsstandards seines Betriebes entspricht.

5.3 mushroom productions trägt die ausschließliche Verantwortung für die technische und künstlerische Gestaltung des Films als Ganzes und seiner Teile. Die Verantwortlichkeit für die sachliche Richtigkeit des Inhalts des Films und die rechtliche Zulässigkeit trägt der Auftraggeber, soweit seine Weisungen insoweit befolgt wurden.

5.4 Sofern der Auftraggeber die Nutzung eigenen Produktionsmaterials wünscht, verpflichtet er sich, dieses in einem gebräuchlichen und verwertbaren Format zur Verfügung zu stellen. Das Material muss in einem für seine Nutzung angemessenen Zeitraum vor Beginn des vereinbarten Drehtermins übergeben werden.

5.5 Der Auftraggeber versichert, dass er über die zur weiteren Bearbeitung erforderlichen Rechte für von ihm überlassenen Produktionsmaterial verfügt und diese an mushroom productions überträgt.

5.6 mushroom productions haftet bei Verlust oder Beschädigung überlassener Datenträger, jedoch nur im Rahmen einer Ersatzlieferung des verlorenen oder beschädigten Datenträgers. Für den Verlust von Daten und Programmen auf überlassenen Datenträgern übernimmt graupause keine Haftung, da es in der Verantwortung des Auftraggebers liegt Datensicherungen durchzuführen.

5.7 Wünscht der Auftraggeber die Nutzung eines bestimmten Musiktitels, so garantiert er, dass es sich dabei ausschließlich um GEMA-freies Material handelt oder dass er alle Rechte an verwendetem GEMA-pflichtigem Material besitzt.

5.8 Kommt es durch Aufnahmen, die der Auftraggeber in Fremdbetrieben veranlasst hat, zu Betriebsstörungen, so übernimmt mushroom productions hierfür keine Haftung.

5.9 Bis zur Abnahme des Films liegt das Risiko für Verlust, Beschädigung oder grob fahrlässig verursachte Mängel bei mushroom productions.

5.10 Mit der Ablieferung des fertigen Werkes geht das Risiko für Verlust an den Auftraggeber über, auch wenn der Film bei mushroom productions oder bei einem von ihm beauftragten Archiv gelagert wird.


6. Abnahme



6.1 mushroom productions übergibt den Film dem Auftraggeber unmittelbar nach der Fertigstellung mit einem Download Link. Der Auftraggeber muss innerhalb von 10 Tagen schriftlich die Abnahme des Films bestätigen.

6.2 Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sofern der Film der festgelegten Absprache bzw. dem Konzept/Drehbuch und dem gängigen Qualitätsstandard entspricht. Auch sofern der Film von den getroffenen Absprachen bzw. dem Konzept/Drehbuch abweicht, diese Abweichungen jedoch auf Wunsch des Auftraggebers eingearbeitet wurden, ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet. Geschmacksretouren sind grundsätzlich ausgeschlossen.

6.3 Reklamationen müssen innerhalb einer Frist von 10 Tagen ach Lieferung des Films schriftlich dargelegt werden. Spätere Beanstandungen werden nicht berücksichtigt.


7. Lieferfrist



7.1 mushroom productions bemüht sich stets um bestmögliche Einhaltung der gegenüber dem Auftraggeber mitgeteilten Lieferzeiten oder Termine. Es handelt sich dabei nicht um rechtlich bindende Fixtermine, außer diese wurden schriftlich so vereinbart und ausschließlich als solche deklariert. In der Auftragsbestätigung aufgeführte zeitliche Benennungen stellen keine ausreichende Deklarierung dar.

7.2 Erkennt mushroom productions, dass der Zeitplan nicht eingehalten werden kann, wird er den Auftraggeber unverzüglich über den Grund und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung zu unterrichten.

7.3 Kommt es zu zeitlichen Verzögerungen aufgrund von Änderungswünschen des Auftraggebers oder aus sonstigen Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Auftraggeber zuzurechnende Dritte etc.), kann der Fertigstellungstermin mindestens um die Zeitspanne überschritten werden, um welche sich die Herstellungszeit verzögerte bzw. unterbrochen war. Die Voraussetzung dafür ist, dass binnen dieser Zeit bei Zugrundelegung eines vernünftigen wirtschaftlichen Maßstabes die Fertigstellung möglich ist. Verzögert sich der Produktionsablauf durch Umstände im Verantwortungsbereich des Auftraggebers um mehr als 6 Monate, so ist mushroom productions berechtigt, aus dem Vertrag zurückzutreten. Bis dahin angefallene Aufwände hat der Auftraggeber zu tragen.

7.4 Wird der Zeitplan aus Gründen überschritten, die mushroom productions trotz Einhaltung der gebotenen Sorgfalt nicht beeinflussen kann ( z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation etc.), verschiebt sich der Abnahmezeitpunkt entsprechend.


8. Verschwiegenheit



mushroom productions und der Kunde sind wechselseitig dazu verpflichtet, alle aufgrund des Vertragsverhältnisses und seiner Durchführung bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des anderen Teils zu wahren und die Einhaltung dieser Verpflichtung auch hinsichtlich der Mitarbeiter durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen und zu kontrollieren. Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht über die Dauer des Vertrages hinaus.


9. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen



mushroom productions behalten sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Nutzung dieser Website mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern oder zu erneuern, ohne dass insoweit eine Pflicht zur Mitteilung gegenüber dem Kunden besteht. Auf der Website wird die jeweils aktuelle Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Zeitpunkt ihrer Geltung an bereitgehalten.


10. Rechtsfrage



Es wird deutsches Recht vereinbart.
Letzte Änderung: April 2022